Ihre Vorteile auf einen Blick
30 bis zu 80%
KfW-Zuschuss möglich – abhängig von Antragsteller, Gebäude und Voraussetzungen*
Altbau? Ja.
Mit Heizlastberechnung, Hydraulik
und passender Auslegung
Leise planbar
Durch Geräteauswahl, Aufstellort
und Schallbetrachtung
Spürbares Sparpotenzial
Je nach Verbrauch, Stromtarif,
Vorlauf und Gebäudestandard
*Die maximale Förderquote gilt nur in bestimmten Konstellationen. Förderfähige Kosten und Zuschläge sind begrenzt. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Programmbedingungen. Zuletzt fachlich geprüft am 19.08.2026.
SANIERUNG MIT ZUKUNFT
Von der alten Gasheizung zur modernen Wärmepumpe
VORHER / NACHHER: Sanierung von Gasheizung auf Wärmepumpe
Das linke Bild zeigt die alte Gasheizung, die im Zuge der Sanierung ausgetauscht wurde. Rechts sehen Sie die neue Wärmepumpenlösung mit moderner Buderus-Technik.
Weniger Abhängigkeit von Gas
Der Umstieg auf eine Wärmepumpe reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und schafft eine zukunftsfähige Heizlösung für Wohngebäude in Stuttgart und Umgebung.
Sanierung mit System
Nicht nur das Wärmepumpengerät zählt - entscheidend sind auch Speicher, Hydraulik, Wasseraufbereitung, Heizflächen und die saubere Einbindung in den Bestand.
Komfort und Betriebssicherheit
Moderne Anlagen sind digital regelbar, effizient im Alltag und auf eine langfristige, wartungsarme Nutzung ausgelegt.
Altbau und Bestand
Lohnt sich eine Wärmepumpe im Altbau?
Ja - eine Wärmepumpe kann sich auch im Altbau lohnen. Entscheidend ist nicht allein das Baujahr, sondern wie sauber das Gesamtsystem geplant wird. Moderne Propan-Wärmepumpen sind heute deutlich effizienter, können höhere Betriebstemperaturen bereitstellen und lassen sich bei richtiger Auslegung wirtschaftlich betreiben.
Gerade im Bestand zählt die Kombination aus Heizlastberechnung, hydraulischem Abgleich, passenden Heizflächen und sinnvoller Regelung. Mit einer guten Planung lässt sich auch im Altbau ein kosteneffizienter Betrieb erreichen.
Worauf es im Altbau ankommt
Heizlast des Gebäudes und der Räume berechnen
Vorlauftemperaturen realistisch prüfen und optimieren
Heizkörper oder Fußbodenheizung auf Eignung bewerten
Hydraulischen Abgleich und saubere Einregulierung durchführen
Außeneinheit sinnvoll aufstellen und Schallthemen früh berücksichtigen
Warum Propan-Wärmepumpen heute besonders interessant sind
- natürliches Kältemittel R290 mit sehr niedrigem Treibhauspotenzial; Förderfähigkeit und technische Anforderungen werden anhand der bei Antragstellung gültigen KfW-/BAFA-Vorgaben geprüft
- gute Effizienz und hohe Zukunftssicherheit
- geeignet für Sanierungslösungen mit höheren Systemtemperaturen
- Geräuschsituation durch Aufstellung und Schallplanung gut beherrschbar
Energieberatung und Förderung
Förderung zuerst prüfen, dann sicher beauftragen
Die Heizungsförderung wurde zum 21.07.2026 angepasst. Welche Zuschüsse für Ihr Vorhaben möglich sind, hängt unter anderem von Eigentum, Nutzung, Haushaltseinkommen, vorhandener Heizung, Gebäude und Antragszeitpunkt ab. Deshalb prüfen wir die technischen Voraussetzungen und die aktuelle Förderlage, bevor die Umsetzung beginnt.
KfW 458 – aktueller Stand
Die KfW nennt für den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung aktuell eine Grundförderung von 30 %. Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen können ein Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 % und ein Einkommensbonus von 10 bis 40 % hinzukommen. In bestimmten Konstellationen sind insgesamt bis zu 80 % möglich. Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW für die erste Wohneinheit derzeit höchstens 28.000 Euro förderfähige Kosten. Ab 01.02.2027 soll dieser Betrag erstmals und danach halbjährlich sinken. Die konkrete Zuschusshöhe wird immer für den Einzelfall geprüft.
Antrag und Vertrag – die Reihenfolge entscheidet
Für den KfW-Antrag wird eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) benötigt. Sie kann von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten oder einem registrierten Fachunternehmen erstellt werden. Außerdem muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage vorliegen. Der Antrag wird vor Beginn der Umsetzung gestellt. Bereits begonnene Maßnahmen können die Förderung ausschließen.
Stuttgarter Heizungsprogramm
Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert elektrische Wärmepumpen in Bestandsgebäuden grundsätzlich mit 300 Euro je kW Anlagenleistung, maximal 100.000 Euro je Antrag, sofern die jeweiligen technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Angaben der Stadt sind die Mittel für 2026 derzeit ausgeschöpft. Anträge können weiterhin eingereicht werden; weitere Auszahlungen können ab 2027 erfolgen.
Förderungen nicht einfach addieren
KfW- und Stuttgarter Förderung sind grundsätzlich kombinierbar, wenn die Bedingungen beider Programme erfüllt sind. Nach Auskunft der Stadt sinkt bei einer Kombination die maximal zulässige Gesamtförderung jedoch auf 60 %. Die Stadt weist deshalb darauf hin, dass sich eine zusätzliche kommunale Förderung neben der KfW häufig nicht lohnt. Wir betrachten beide Wege getrennt und vergleichen, welche Variante im konkreten Fall sinnvoll sein kann.
Wirtschaftlichkeit
Welche Kosten lassen sich einsparen?
Die tatsächliche Einsparung hängt vom Gebäude, der Auslegung, den Vorlauftemperaturen, dem Stromtarif und dem bisherigen Gasverbrauch ab. Trotzdem zeigt eine einfache Beispielrechnung, warum eine Wärmepumpe auch wirtschaftlich interessant sein kann.
| Annahme / Beispiel | Wert | Einordnung |
|---|---|---|
| Jährlicher Wärmebedarf des Gebäudes | 28.000 kWh | Beispielhafter Altbau nach Sanierung / Optimierung |
| Bisherige Gasheizung | ca. 3.360 EUR / Jahr | bei angenommener Gasvollkostenrate von 0,12 EUR / kWh |
| Wärmepumpe | ca. 2.240 EUR / Jahr | bei JAZ 3,5 und angenommener Stromrate von 0,28 EUR / kWh |
| Beispielhafte Einsparung | ca. 1.120 EUR / Jahr | ohne Berücksichtigung möglicher PV-Unterstützung oder weiterer Optimierungen |
Rechenhinweis: Das Beispiel dient nur der Orientierung und ist kein Angebot oder Einsparversprechen. Energiepreise, Jahresarbeitszahl, Wärmebedarf, Grundpreise, Wartung und Investitionskosten können im Einzelfall deutlich abweichen. Rechenstand: 19.08.2026. Für eine belastbare Einschätzung verwenden wir Ihre Verbrauchsdaten und die technische Bestandsaufnahme.
Mehr sparen durch gute Auslegung
Je niedriger die nötige Vorlauftemperatur und je besser die Jahresarbeitszahl, desto wirtschaftlicher arbeitet die Wärmepumpe.
Mehr sparen mit PV und Wärmepumpenstrom
Eigenstrom oder ein passender Tarif verbessern die Betriebskosten zusätzlich und erhöhen die Unabhängigkeit.
Wichtig: realistisch rechnen
Gute Entscheidungen entstehen aus echten Verbrauchsdaten, einer technischen Prüfung und einer ehrlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
So läuft das Projekt ab
In 5 Schritten zur Wärmepumpe in Stuttgart
ABLAUF
1.
BESTANDSAUFNAHME
Heizung, Verbrauch, Heizflächen und Gebäudesituation werden geprüft.
2.
ENERGIEBERATUNG
Förderfähigkeit, Einsparpotenzial und passende Technik werden bewertet.
3.
PLANUNG
Heizlast, Hydraulik, Speicher, Aufstellung und Schallschutz werden sauber ausgelegt.
4.
FÖRDER-CHECK
Anträge und Programme werden vor Beauftragung strukturiert geprüft.
5.
MONTAGE & OPTIMIERUNG
Nach der Installation wird die Anlage sauber eingestellt und im Betrieb optimiert.
FAQ
Häufige Fragen zur Wärmepumpe im Bestand
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Oft ja. Ein altes Baujahr ist noch kein Ausschlusskriterium – und ein neuer Anstrich noch kein Effizienznachweis. Wir schauen auf Heizlast, benötigte Vorlauftemperatur, Heizflächen, Hydraulik und den möglichen Aufstellort. Dazu prüfen wir Verbrauchsdaten, Heizkörper, Gebäude und Schallsituation. Erst danach sagen wir, ob eine Wärmepumpe allein sinnvoll arbeitet oder ob einzelne Heizflächen beziehungsweise andere Teile der Anlage angepasst werden sollten.
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Nein. Eine Fußbodenheizung ist für Wärmepumpen angenehm, aber keine Eintrittskarte. Auch ausreichend große Heizkörper können gut funktionieren. Entscheidend ist, ob jeder Raum mit einer möglichst niedrigen Vorlauftemperatur zuverlässig warm wird. Dafür verbinden wir die vom Energieberater berechnete raumweise Heizlast mit unserer Vor-Ort-Prüfung von Heizkörperleistung, Rohrnetz und Hydraulik – statt nur einen schnellen Blick in den Keller zu werfen.
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Häufig ja – aber nicht automatisch in jedem Raum. Große Plattenheizkörper oder großzügig ausgelegte Heizflächen funktionieren oft gut. Ist ein Heizkörper knapp bemessen, kann genau dieser ersetzt oder ergänzt werden. Deshalb tauschen wir nicht vorsorglich das ganze Haus leer. Grundlage sind die jeweilige Raumheizlast und die Heizkörperleistung bei der geplanten Vorlauftemperatur.
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Ja, das kann funktionieren – wenn Gebäude, Heizflächen, Hydraulik und Regelung sorgfältig aufeinander abgestimmt sind. Ein Beispiel aus unserer Praxis ist ein Fertighaus von 1978: Nur ein Teil der Fläche wird über Fußbodenheizung versorgt, der überwiegende Teil über Heizkörper. An sehr kalten Wintertagen wurden im Heizkörperkreis bis zu 56 °C Vorlauftemperatur benötigt. Das eingesetzte Buderus-Wärmepumpensystem mit Propan als Kältemittel erreichte laut der internen Buderus-Anlagenauswertung über zwölf Monate einschließlich Warmwasser eine Jahresarbeitszahl von 3,1. Für diese anspruchsvollen Randbedingungen ist das ein gutes Ergebnis. Entscheidend waren die sorgfältige Auslegung und die Abstimmung im realen Betrieb – einschließlich einer Nachjustierung bei Bedarf. Das bleibt ein konkretes Projektbeispiel und ist keine Effizienz- oder Verbrauchsgarantie für andere Häuser.
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Für den ersten Überblick reichen meist ein paar greifbare Unterlagen: die letzten ein bis drei Gas- oder Ölrechnungen, Wohnfläche, Baujahr, erfolgte Modernisierungen sowie Fotos von Heizkörpern, Technikraum und möglichen Außenstandorten. Die technischen Berechnungen, insbesondere die raumweise Heizlast, werden in der Regel vom Energieberater erstellt. Wir vereinbaren bei jeder Anfrage einen Termin vor Ort, sehen uns das Haus persönlich an und entwickeln auf Basis der berechneten Daten die passende praktische Lösung für Gebäude, Heizflächen, Hydraulik und Aufstellung. So entsteht aus Unterlagen, Erfahrung und tatsächlicher Gebäudesituation eine belastbare Beratung und anschließend ein validiertes Pauschalangebot.
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Weil beide Größen darüber entscheiden, ob die Wärmepumpe später ruhig und effizient arbeitet. Die raumweise Heizlast wird in der Regel vom Energieberater berechnet; sie zeigt, wie viel Wärme jeder Raum an kalten Tagen benötigt. Die Vorlauftemperatur beschreibt das erforderliche Temperaturniveau der Wärmeverteilung. Wir prüfen die Gegebenheiten immer vor Ort und nutzen die berechneten Daten, um Gerät, Heizflächen, Hydraulik, Speicher und Regelung als Gesamtsystem auszuwählen. Die Leistung des alten Kessels allein erzählt nur einen Teil der Geschichte.
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Die ehrliche Antwort lautet: Das können wir erst nach der Bestandsaufnahme seriös beziffern. Zum Gerät kommen je nach Objekt etwa Demontage, Elektroarbeiten, Fundament, Leitungsweg, Speicher, Hydraulik, Wasseraufbereitung, einzelne Heizflächen, Schallschutz und Inbetriebnahme. Nach dieser Prüfung erstellen wir ein Pauschalangebot, das als Festpreis zu verstehen ist. Nachträge gibt es grundsätzlich nicht – außer es zeigt sich eine völlig neue, zuvor nicht erkennbare Konstellation oder der Kunde wünscht eine Änderung. So ist vor Beginn klar, welche Leistung zu welchem Preis umgesetzt wird.
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Eine seriöse Schätzung beginnt beim jährlichen Wärmebedarf und einer realistischen Jahresarbeitszahl. Dazu kommen Warmwasser, Nutzerverhalten, Hilfsenergie und natürlich der Stromtarif. Ohne echte Verbrauchs- und Gebäudedaten bleibt jede Musterrechnung genau das: ein Muster. Aussagekräftiger sind die letzten Verbrauchsjahre, eine Heizlastberechnung und realistische Systemtemperaturen. Nach der Inbetriebnahme sollten Strom- und Wärmemengen regelmäßig geprüft werden – dann wird aus der Rechnung Erfahrung.
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Stand 20.08.2026 nennt die KfW im Programm 458 einen Zuschuss von 30 bis maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die erste Wohneinheit beziehungsweise ein Einfamilienhaus werden derzeit bis zu 28.000 Euro berücksichtigt. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis 31.01.2027 16 Prozent. Weitere Bonusanteile hängen unter anderem von Selbstnutzung, ausgetauschter Heizung und zu versteuerndem Haushaltseinkommen ab. Hier gilt: erst den konkreten Fall prüfen, dann mit einer Zahl rechnen.
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Stand 20.08.2026 sind die Stuttgarter Fördermittel für 2026 ausgeschöpft. Nach Angaben der Stadt können Anträge trotzdem eingereicht werden; weitere Mittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden. Bei einer Kombination mit der KfW sinkt die maximale Gesamtförderung laut Stadt auf 60 Prozent. Mehr Programme bedeuten also nicht automatisch mehr Förderung. Verfügbarkeit, Kumulierbarkeit und Wirtschaftlichkeit müssen für das jeweilige Vorhaben geprüft werden.
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Der Förderantrag muss vor dem Vorhabenbeginn gestellt werden. Bei KfW 458 wird zunächst ein Fachunternehmen oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte eingebunden und eine Bestätigung zum Antrag erstellt. Zusätzlich wird ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit der vorgeschriebenen Förderbedingung benötigt. Die Reihenfolge ist entscheidend: erst Unterlagen und Förderweg klären, dann mit dem Vorhaben beginnen.
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Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist in Stuttgart in der Regel genehmigungsfrei, muss aber beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden. Ist sie Teil einer ohnehin genehmigungspflichtigen Baumaßnahme, gehört sie in dieses Verfahren. Für Erdwärmesonden gelten strengere Regeln: In Stuttgart sind eine wasserrechtliche Erlaubnis und eine Bohrfreigabe des Amts für Umweltschutz erforderlich. Kurz gesagt: Gerät und Grundstück entscheiden mit, deshalb prüfen wir den Standort immer einzeln.
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Guter Schallschutz beginnt bei Gerät und Aufstellungsplanung. Buderus-Wärmepumpen haben besonders im Nachtbetrieb sehr niedrige Schallwerte. Dadurch lassen sich die maßgeblichen Werte in der Regel auch bei vergleichsweise naher Aufstellung zu sensiblen Räumen einhalten. Trotzdem prüfen wir jeden Standort einzeln: Abstände zu schutzbedürftigen Fenstern, Reflexionen an Wänden oder in Nischen, Ausblasrichtung, Entkopplung und Nachtbetrieb gehören zusammen. In Stuttgart gelten die Vorgaben der TA Lärm – eine Herstellerangabe ersetzt deshalb nicht die konkrete Planung.
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Am besten steht die Außeneinheit frei belüftet, gut erreichbar und mit vernünftigem Abstand zu Fenstern und Nachbarn. Enge Nischen, stark reflektierende Wände oder eine Ausblasrichtung direkt auf ein Fenster sind meist keine gute Idee. Außerdem brauchen Fundament, Kondensatableitung, Leitungsweg und Wartung Platz; die Herstellerabstände kommen hinzu. Eine pauschale Quadratmeterzahl wäre bequem, aber nicht ehrlich – dafür sind Geräte und Grundstücke zu verschieden.
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Wir arbeiten bevorzugt mit Buderus. Das Modell wählen wir trotzdem nicht nach Prospektbild oder Bauchgefühl aus. Entscheidend sind Heizlast, benötigte Vorlauftemperatur, Warmwasserbedarf, Modulationsbereich, Schall, Aufstellort, Hydraulik und vorhandene Heizflächen. Erst wenn diese Punkte zusammenpassen, legen wir Baureihe, Leistung und Speicher fest. Die beste Wärmepumpe ist am Ende nicht die größte, sondern die passende.
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Wir beginnen mit den Gebäudedaten und einem Termin vor Ort. Die raumweise Heizlast wird in der Regel vom Energieberater berechnet. Auf Basis dieser Daten entwickeln wir vor Ort die passende Systemlösung, planen Schall und Aufstellung und stimmen – falls gewünscht – Förder- und Netzbetreiberschritte ab. Im Pauschalangebot wird sichtbar, was wir einbauen und wer welche Aufgabe übernimmt. Nach den Freigaben koordinieren wir Altanlage, Außen- und Inneneinheit, Hydraulik, Fundament und Elektroanschluss. Zum Schluss kommen Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation. Zeigt sich im passenden Winter Optimierungsbedarf, folgt unsere kostenlose Feinjustierung.
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Für die Umsetzung vor Ort planen wir im Regelfall etwa eine Woche ein. Die Warmwasserversorgung bleibt währenddessen gesichert. Wird die Anlage im Winter umgebaut, stellen wir bei Bedarf kostenlos ein Hotmobil bereit, damit auch die Beheizung des Gebäudes gewährleistet bleibt. Völlig neue, bei der Bestandsaufnahme nicht erkennbare Konstellationen können den Ablauf verändern; darüber informieren wir transparent. Ein Altbau hält sich schließlich selten an einen Standardfahrplan.
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Ein gutes Angebot beschreibt die konkrete Installation vollständig: Gerät und Speicher, Demontage der Altanlage, Hydraulik, Leitungswege, Wasseraufbereitung, Fundament, Elektroanschluss, Schall- und Aufstellungsplanung, Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation. Unser Angebot wird als Pauschal- beziehungsweise Festpreis erstellt. Nachträge entstehen nur, wenn eine völlig neue, zuvor nicht erkennbare Konstellation auftaucht oder der Kunde eine Änderung wünscht. Heizlast und Vorlauftemperatur gehören zur technischen Planungsgrundlage, werden im Angebot selbst aber nicht als eigene Leistungspositionen beschrieben.
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Ja, Wärmepumpe und Photovoltaik passen grundsätzlich gut zusammen. Vor allem in Übergangszeit und Sommer kann die PV-Anlage einen Teil des Wärmepumpenstroms liefern. Im Winter steigt allerdings der Wärmebedarf, während der Solarertrag häufig sinkt – die Sonne unterschreibt keinen Heizvertrag. Wichtig sind deshalb eine passende Regelstrategie, geeignete Schnittstellen, ein sinnvoller Stromtarif und eine realistische Betrachtung des zeitgleichen Eigenverbrauchs. Die Wärmepumpe wird trotzdem nach dem Gebäude ausgelegt, nicht nach der Größe der PV-Anlage.
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Die Inbetriebnahme ist der Anfang, nicht der letzte Handschlag. Erst an wirklich kalten Tagen sehen wir, wie das Gebäude Wärme hält, wie die Heizflächen reagieren und welche Raumtemperaturen sich für die Bewohner gut anfühlen. Wenn sich dabei Optimierungsbedarf zeigt, kommen wir nach Terminabstimmung während einer passenden Kälteperiode vor Ort. Wir prüfen die entscheidenden Einstellungen und stimmen die Anlage auf Haus, Heizsystem und Komfort ab. Diese bedarfsabhängige Winter-Feinjustierung gehört bei den von uns installierten Anlagen zum Projekt und wird nicht zusätzlich berechnet.
Fachlich verantwortlich
- Gabor Schwinkowski, Schwinkowski Heizung Sanitär GmbH
- Förderquellen zuletzt geprüft: 19.08.2026
- Nächste planmäßige Prüfung: 19.09.2026 oder sofort bei Programmänderung
- Änderungshinweis: Förderbedingungen der KfW wurden zum 21.07.2026 angepasst; Stuttgarter Mittelstatus zuletzt am 06.08.2026 aktualisiert.